Tischtennis im Landkreis Oder-Spree (Nord)
  Sonderregelungen !!!
 

 

Tischtennis im Landkreis Oder-Spree / Nord

Sonderregelungen

 

Zu den Regeln des DTTB und des Brandenburger TT-Verbandes

1. Verzicht auf Spielerpässe.

2. Im Laufe der Saison können Spieler /-rinnen nachgemeldet werden.

3. Frauen sind, wenn Sie gemeldet sind, spielberechtigt.

4. Es gibt keine Altersbegrenzung.

5. Bei Unterbesetzung keine Strafe.

6. Im Extremfall darf eine Mannschaft mit 2 Akteuren antreten (JHV 1998 B 2).

7. Treten beide Mannschaften in Unterbesetzung an, muss ein Doppel gespielt werden

(JHV 1998 B 3).

8. Wartezeit des Gastgebers: 30 Minuten (JHV 1996 B 1).

9. Ersatzspieler: Ersatz (von unten nach oben) kann nur in einer Mannschaft gespielt

werden. 3 x pro Halbserie statthaft, beim 4 x hat sich der Spieler festgespielt.

Der Ersatzspieler ist mit (E) zu kennzeichnen.

Schüler (aus unserer Schüler-Liga) dürfen in einer Herrenmannschaft 3x pro

Halbserie Ersatz spielen, wenn die Elterngenehmigung vorliegt,

beim 4. Einsatz zählt das Spiel für die Herrenmannschaft als verloren.

Der Ersatzspieler ist mit (ES) zu kennzeichnen.

10. Kinder/Jugendliche, die auf Bundes-, Landes- oder Bezirksebene spielen,

sind nicht als Ersatz spielberechtigt.

11. Meldet sich eine Mannschaft während der laufenden Saison ab,

und nächste Saison wieder an, muss in der untersten Klasse begonnen werden.

12. Startgeld z. Zeit nur 30,- € pro Mannschaft und Jahr.

13. Das Pokalfinale wird beim Sieger der letzten Saison ausgetragen (JHV 2007 B 1).

14. Im Pokalwettbewerb darf ein Spieler, in einer Runde, nur in einer Mannschaft

spielen (JHV 2007 B 2).

Nimmt eine Mannschaft, in einer Pokalrunde nach erfolgter Auslosung, nicht Teil

(Ausgenommen die Straßenverhältnisse verhindern die Teilnahme oder die

Stammspieler sind alle Krank) wird diese Mannschaft mit 20,- € Strafe belegt.

(JHV 2013 B 2)

15. Leistungsklasse 1: Kreisliga und 1.Kreisklasse

Leistungsklasse 2: 2.Kreisklasse und 3. Kreisklasse (JHV 2013 B 1)

Die Plätze 1 und 2 in der Leistungsklasse 2- Gruppe 1 berechtigen zum Aufstieg in die

unterste Gruppe der Leistungsklasse 1 der kommenden Saison. (JHV 2013 B 1)

  • Die beiden Letztplatzierten der LK 1 steigen in der kommenden Saison in die 1. Gruppe der LK 2 ab, es sei denn, in der letzten Gruppe der LK 1 sind keine 6 Spieler vorhanden.

Der Drittplazierte, in der Gruppe 2, hat in der nächsten Saison Heimrecht

( JHV 2007 B 3 ).

Spieler /-innen, die in der 2. und 3. Kreisklasse spielen, jetzt aber in den LK 1  spielen, behalten

Ihr Startrecht.

Die Teilnehmer der Leistungsklasse, die in ihren Gruppen Platz 1 oder 2 belegen, möchten bitte bekannt geben wenn Sie an der nächsten Gruppe nicht teilnehmen können. Dafür ist dann der Dritt.- oder/und Viertplazierte berechtigt teilzunehmen (JHV 2013 B 1). Jeder der vorher weiß das, Er den Termin seiner Gruppe nicht wahrnehmen kann, sollte das sofort Torsten Prautsch mitteilen.

Es werden nur noch 2 Gruppen pro Woche und nie 2 Tage hintereinander gespielt.

Jeder der teilnehmen möchte, muss sich bis zum 31.08. des Jahres, selber

bei Torsten Prautsch telefonisch oder per E-Mail anmelden (JHV 2010 B 1).

Die Leistungsklasse ist nur für Spieler /-rinnen die in LOS-Nord gemeldet sind.

(JHV 2013 B3)


16. Pokalspiele: Die Termine für das Halbfinale und Finale sind festzusetzen,

Termine für die Leistungsklasse müssen sich unterordnen (JHV 2008 B 2).

17. Es sind bis zu 12 Mannschaften in der Liga und 1.KK zulässig.

Es sind bis zu 14 Mannschaften in der 2.KK und 3.KK zulässig. Ab der 53. Mannschaft gibt es eine 5. Staffel (JHV 2011 B 2).

18. Spielverlegungen sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.

Spielverlegungen sind von der Heimmannschaft beim Staffelleiter zu beantragen.

Das Nachholspiel sollte zeitnah, muss aber im Ansetzungshalbjahr stattfinden.

Bei Spielverlegungen muss eine Frist von mind. 2 Tagen eingehalten werden

(JHV 2001 B 1).


19.  Änderung für die 1. - 3. Kreisklasse: jeder Spielplatz von 1-4 kann doppelt

 

besetzt werden, muss aber nicht. Der erstgenannte Spieler spielt dann das

1.+3. Spiel , der zweitgenannte Spieler dann das 2.+4. Spiel. Sind zwei Spieler

für eine Spielposition benannt, müssen beide Spieler unter 19 Jahre alt bzw.

 

über 60 Jahre alt sein oder ein Spieler unter 19 Jahre und  der andere 

 

über 60 Jahre alt sein.  (JHV 2019).

20. Beläge: Es sind alle Beläge, die handelsüblich, käuflich zu erwerben sind,

und an denen nicht manipuliert wurde, erlaubt (JHV 2009 B 1).

21. Tritt eine Mannschaft in der Hinrunde Auswärts nicht an

(10:0 für Heimmannschaft), behält die nicht angetretene Mannschaft

in der Rückrunde ihr Heimrecht (JHV 2011 B 1).

22. Zwangsaufstieg für die Kreisklassen:

Der jeweilige Staffelsieger und Zweitplazierte ist verpflichtet, im folgendem

Spieljahr, in der nächst höheren Spielklasse zu spielen.

Ausnahme: der Drittplazierte nimmt das Aufstiegsrecht für den Staffelsieger

oder den Zweitplazierten wahr.

Wollen der Staffelsieger und der Zweitplazierte nicht aufsteigen, so ist der

Drittplazierte nur für den Zweitplazierten aufstiegsberechtigt (JHV 2012 B 1).


23. Spielsperre bei Beleidigung und Sachbeschädigung:

Eines unsportlichen Verhaltens macht sich insbesondere schuldig, wer sich

fremdenfeindlich, politisch extremistisch, rassistisch, obszön anstößig,

provokativ beleidigend verhält oder eine Sachbeschädigung begeht.

Verfehlungen von aktiven Spielern, die als Zuschauer begangen werden,

können ebenso gesperrt werden, als wären sie als Spieler begangen worden.

Unsportliches Verhalten vor, während und nach dem Spiel ist schriftlich

im Spielprotokoll festzuhalten.

Auf der Vorderseite bei Protest „ ja „ ankreuzen und auf der Rückseite

erfolgt die ausführliche Beschreibung des Sachverhalts welches von den

Mannschaftsführern bzw. den Stellvertretern zu bestätigen ist.

Ein Spieler, der sich während des Spiels unsportlich verhält, ist mit einer

Sperre von einem Spiel (zeitnah) zu belegen!

Der Staffelleiter gibt eine schriftliche Information an Spieler, Mannschaft

und Verein (beider Mannschaften) und dem Vorsitzenden KFA über den

Zeitpunkt der Sperre. Sollte ein Einspruch erfolgen, so ist dieser

unverzüglich dem Staffelleiter und Vorsitzenden KFA schriftlich mitzuteilen

(JHV 2012 B 2).


24. Nachwuchs – Änderung der Spielberechtigungszeiten zur Spielordnung:

Schüler, die bis zum 31.08. des Jahres 15 Jahre alt werden,

dürfen bis zum 31.12. des Jahres an der Schülerliga teilnehmen.

Schüler die ab dem 01.09. des Jahres 15 Jahre alt werden, dürfen die

folgende Saison komplett teilnehmen (JHV 2012 B 3).




 

Stand: 11.07.2015